Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro.
Es besteht keine Pflicht für den Besuch eines Vorbereitungslehrganges im Land Brandenburg.
Anglerprüfungen nach § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg.
Der Erwerb eines Fischereischeines, der Voraussetzung ist für den Erwerb einer Angelkarte zum Fang von Raubfischen, ist von einer bestandenen Anglerprüfung abhängig.
Mit der Änderung der Verordnung über die Anglerprüfung im Land Brandenburg
im September 2008 werden in der Stadt Brandenburg an der Havel die Anglerprüfungen auch von Personen durchgeführt, die von der obersten Fischereibehörde anerkannt wurden.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Termine zur Abnahme einer Anglerprüfung an die nach-folgend aufgeführten Personen:
Nächster Termin: Bitte tel. erfragen!
Nächster Termin: Bitte tel. erfragen!
Die 600 Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg finden Sie im Internet unter: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/450381
Den Onlinetest für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen finden Sie unter:
https://fischereischeintest.brandenburg.de/fischereischeintest
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro.
Es besteht keine Pflicht für den Besuch eines Vorbereitungslehrganges im Land Brandenburg.